Milde Strafen im Wettskandal möglich

SID
Carsten Schwadtrat ist der vorsitzende Richter im Wettskandal-Prozess
© Getty

Im Fußball-Wettskandal dürfen die Angeklagten auf Strafen von "unter fünf Jahren" hoffen. Das gab das Gericht in Bochum bekannt. Bewährungsstrafen seien aber ausgeschlossen.

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Die geständigen Hauptangeklagten im ersten Prozess um den Fußball-Wettskandal dürfen auf ein mildes Urteil hoffen. Der Vorsitzende Richter Carsten Schwadrat stellte am 19. Verhandlungstag vor dem Bochumer Landgericht Haftstrafen "deutlich unter fünf Jahren" in Aussicht. Allerdings stellte er klar, dass es keine Bewährungsstrafen geben werde.

Die Verteidiger erwarten für Nürettin G. und Tuna A., die von der Staatsanwaltschaft zum Führungskreis der mutmaßlichen Wettmafia um Ante S. gezählt werden, Gefängnisstrafen von jeweils etwa drei Jahren. Da beide bereits 13 Monate in Untersuchungshaft saßen, müssten sie voraussichtlich nur noch weniger als ein Jahr hinter Gitter.

In einer ersten Zwischenbilanz des Prozesses stellte Schwadrat fest, dass nicht alle angeklagten Taten nachzuweisen seien. Die von der Staatsanwaltschaft vor der Verhandlung in Aussicht gestellte Strafe von fünf Jahren müsste "deutlich unterschritten werden", wenn die Angeklagten geständig seien, erklärte der Richter.

Nürettin G. packt als Erster aus

Nürettin G. hatte nach den Verhaftungen am 19. November 2009 als Erster ausgepackt und sein sehr weitgehendes Geständnis auch vor Gericht wiederholt. Der 35-jährige Türke hat unter anderem zugegeben, Spieler des VfL Osnabrück bestochen zu haben. Der 55-jährige Tuna A. gestand, auf manipulierte Spiele gewettet und und in einem Fall Spielern des Regionalligisten SC Verl Geld für eine geplante Manipulation übergeben zu haben.

Dagegen bestreitet Stevan R., der neben Verler Spielern auch den Torwart des Oberligisten Bayern Alzenau sowie A-Jugendliche von Arminia Bielefeld bestochen haben soll, weiter viele der Vorwürfe. Den 35-jährigen Serben, der einschlägig vorbestraft ist und als einziger Angeklagter noch in Untersuchungshaft sitzt, warnte Schwadrat: "Sie laufen Gefahr, derjenige zu sein, der am Ende mit der höchsten Strafe rausgeht." Der ehemalige Fußballer Kristian S. hat bislang jegliche Aussage verweigert.

Verhandlungsdauer offen

Offen ist, wie lange die Verhandlung, die Anfang Oktober 2010 begann, noch dauern wird. Mit Blick auf den Prozess gegen Ante S. und den bestochenen Schiedsrichter Robert Hoyzer 2005 in Berlin, der über zehn Sitzungstage ging, sagte Schwadrat:"Wir haben es hier mit einem Sachverhalt zu tun, der weitaus komplexer ist. Wenn wir das vollumfänglich aufklären sollen, dauert das Jahre." Dies sei jedoch weder im Interesse des Gerichts noch der Öffentlichkeit. Eine Option ist weiter die Abtrennung der Verhandlung gegen Nürettin G. und Tuna A., die dann bereits im März zu einem Urteil führen könnte.

Der Prozess wird am 24. Februar fortgesetzt. Am 21. März beginnt auch die Hauptverhandlung gegen die mutmaßlichen Köpfe der Wettmafia, Ante S. und Marijo C. sowie vier weitere Beschuldigte.

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