Neue Anti-Doping-Richtlinien verabschiedet

SID
DFB-Vizepräsident Rainer Koch will die Vereine stärker in die Pflicht nehmen
© Getty

Der DFB hat seine neuen Anti-Doping-Richtlinien verabschiedet. Ab der kommenden Saison wird unter anderem das Chaperon-System eingeführt und das Kontrollverfahren genauer geregelt.

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Die Einführung des Chaperon-Systems, umfassendere Dokumentationspflichten für die Kontrollärzte und ein genauer geregeltes Kontrollverfahren: Das sind die Eckpunkte der neuen Anti-Doping-Richtlinien, die das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Freitag in Frankfurt/Main verabschiedete. Die neue Fassung tritt mit Beginn der kommenden Saison in Kraft.

Neu aufgenommen in die Anti-Doping-Richtlinien des Verbandes wurden die Chaperons, die künftig in den beiden Bundesligen und der 3. Liga zum Einsatz kommen werden.

Freiwillige Helfer aus unteren Klassen

Der Kreis der Chaperons rekrutiert sich aus Schiedsrichtern der unteren Klassen. Als Volunteers ist es ihre Aufgabe, den Dopingarzt und seinen Helfer im Stadion zu unterstützen, damit die zur Dopingkontrolle ausgelosten Spieler auf direktem Wege vom Spielfeld zum Kontrollraum gehen.

Darüber hinaus wird in der neuen Version der Anti-Doping-Richtlinien die Vorbereitung und Durchführung der Kontrollen noch eindeutiger beschrieben, um mögliche Fehlerquellen zu minimieren.

Zudem ist der Ablauf der Dopingkontrolle von der Auslosung bis hin zur Urin-Abgabe detaillierter vom durchführenden Dopingarzt zu dokumentieren.

DFB zieht Lehren aus dem Fall Hoffenheim

"Die neuen Anti-Doping-Richtlinien nehmen auf der einen Seite sowohl die Vereine als auch die Dopingärzte noch stärker in die Verantwortung. Auf der anderen Seite geben sie allen Beteiligten durch die eindeutigen Vorschriften und Formulierungen aber auch mehr Sicherheit. Die Neufassung ist das Resultat unserer sorgfältigen Analyse des Falls Hoffenheim und dabei aufgetretener Schwachstellen", sagte Rainer Koch, der für Rechts- und Satzungsfragen zuständige DFB-Vizepräsident.

Im vergangenen Februar war es im Rahmen des Bundesliga-Spiels zwischen Borussia Mönchengladbach und 1899 Hoffenheim zu Unregelmäßigkeiten bei der Dopingkontrolle gekommen.

75.000 Euro Strafe für Hoffenheim

Das DFB-Sportgericht hatte anschließend Hoffenheim zu einer Geldstrafe von 75.000 Euro wegen des Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien des DFB verurteilt.

Darüber hinaus wurde der Hoffenheimer Dopingbeauftragte Peter Geigle mit einer Geldstrafe von 2500 Euro belegt.

Das Verfahren gegen die beiden Hoffenheimer Spieler Andreas Ibertsberger und Christoph Janker, die beim Spiel am 7. Februar in Mönchengladbach verspätet zur Dopingkontrolle erschienen waren,weil sie zunächst von den Verantwortlichen ihres Vereins nicht über ihre Auslosung informiert worden waren, hatte der DFB-Kontrollausschuss bereits am 6. März mit Zustimmung des DFB-Sportgerichtes vorläufig eingestellt.

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