Superstars zum Schnäppchenpreis

Von Haruka Gruber
Webster, Andy, Schottland, Norwegen
© Getty

München - Von "einem Erdbeben" (Welt) ist die Rede. Von einem "spektakulären Grundsatzurteil" (Frankfurter Rundschau),  das "die Grundfesten erschüttert" (Süddeutsche Zeitung).

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Das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) in Lausanne schlägt Wellen. Wie hoch, ist ungewiss - aber es wird den Fußball verändern, soviel scheint sicher.

Über eineinhalb Jahre dauerte Andy Websters (im Bild links) Weg durch die Instanzen. Webster, schottischer Nationalspieler, in der Blüte seiner Karriere, Führungsspieler bei Heart of Midlothian, sah seine Zukunft in der Premier League - und wechselte ohne Einverständnis seines alten Vereins 2006 zu Wigan Athletic.

Midlothian verlangte eine Entschädigung von 4,6 Millionen Pfund, Webster wiederum verwies auf den umstrittenen Artikel 17 der FIFA-Statuten. Dieser wurde 2001 in die Regularien aufgenommen, weil die EU auch im Fußball das Recht eines jeden Arbeitnehmers - sprich: auch des Fußball-Profis - gewahrt wissen wollte, im Ausland seinem Beruf nachkommen zu können.

Nur 150.000 Pfund Entschädigung

Der Artikel 17 besagt, dass ein Spieler, der ins Ausland wechseln will, den Kontrakt mit seinem Verein einseitig auflösen kann, wenn er a) 28 Jahre oder älter ist und mindestens zwei Jahre im Kader steht oder b) jünger als 28 ist und mindestens drei Jahre im Kader steht.

Sollte eine der beiden Prämissen erfüllt sein, bekommt der abgebende Klub nur die ausstehenden Gehälter als Entschädigungszahlung. Einzige Einschränkung: Wenn im Vertrag eine feste Ablösesumme festgelegt ist, kommt der Artikel 17 nicht zum Tragen.

Im Fall Webster traf Variante b zu, so dass der CAS urteilte, dass der Wechsel des 25-Jährigen zu Wigan rechtmäßig sei und Midlothian lediglich 150.000 Pfund  - also exakt das Gehalt des Abtrünnigen für das letzte verbleibende Vertragsjahr - als Kompensation erhält.

Präzedenzfall nur "ein Pyrrhussieg"?

"Das Gremium sieht keine ökonomischen, moralischen oder rechtlichen Gründe dafür, dass ein Klub den Marktwert eines Spielers als verlorenen Profit beanspruchen kann", erklärte der CAS formal-juristisch.

Sehr viel aufgewühlter die FIFA. So könne das Verdikt "weitreichende Folgen für den gesamten Fußball" haben. Mehr noch: Der CAS dürfe einen Fußball-Profi nicht mit einem normalen Arbeitnehmer gleichsetzen.

"Die Entscheidung der CAS schadet dem Fußball. Er ist ein Pyrrhussieg für Spieler und Spielervermittler, die mit einer vorzeitigen Vertragsauflösung liebäugeln", polterte FIFA-Präsident Sepp Blatter.  Nicht nur Tony Higgins von der internationalen Spielergewerkschaft FIFPro glaubt, dass "das die bedeutendste Veränderung im Fußball seit Bosman ist".

Jean-Marc Bosman brachte mit dem gleichnamigen Urteil 1995 das bestehende Transfersystem zum Einsturz. Damals entschied der Europäische Gerichtshof, dass ein Spieler nach Ablauf seines Vertrags ablösefrei ist.

Lampard zum Schnäppchenpreis

Wie geht es also weiter? Das wahre Ausmaß des CAS-Richterspruchs ist nur schwer abzusehen. Sollte der Entscheid in den Statuten der nationalen Ligen dauerhaft implementiert werden - was vermutlich nicht abzuwenden sein wird - ist es möglich, dass ein Cristiano Ronaldo 2010 für 15 Millionen Euro (was zwei Jahresgehältern entspricht) wechselt. Hintergrund: Im vergangenen Sommer hatte der Manchester-United-Star seinen Kontrakt bis 2012 verlängert.

Brisanter das Beispiel Frank Lampard. Der Mittelfeldspieler des FC Chelsea könnte bereits im Sommer einseitig den Vertrag kündigen und für rund 5,5 Millionen Euro ins Ausland wechseln.

Bundesliga in Sorge

Die DFL reagierte besorgt: "Sollte das Urteil in dieser Form zur generellen Anwendung kommen, kann dies verheerende Folgen haben. Gemeinsam mit der FIFA sind alle internationalen und nationalen Verbände sowie die Profi-Ligen und ihre Interessenvertretungen aufgefordert, Maßnahmen zur Wahrung der Vertragsstabilität zu prüfen", sagte Geschäftsführer Holger Hieronymus.

Der frühere Bundesliga-Profi weiter: "Wir dürfen nicht zulassen, dass künftig Arbeitsverträge einseitig und ohne triftigen Grund aufgelöst werden dürfen. Die Entscheidung ist mit den Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts nicht vereinbar. Wir bleiben daher bei unserem Prinzip: Solange es keine arbeitsrechtliche Klärung gibt, wird die DFL keine internationale Freigabe erteilen."

Besorgte Stimmen kamen auch von Klubseite. "Es wird Probleme geben", meinte etwa Horst Heldt, Manager beim VfB Stuttgart. "Die Spieler kriegen noch mehr Freiheiten. Ein Vertrag über vier Jahre interessiert keinen mehr."

Ähnlich äußerte sich Schalkes Andreas Müller, der jedoch auf Gegenmaßnahmen verweist: "Es kann nicht sein, dass immer nur die Vereine am Ende die Dummen sind. Doch wir sind gut vorbereitet, werden größere Gehaltsanteile erst in den letzten Jahren der Vertragslaufzeit ausbezahlen."

Hamburg zittert

Allem Anschein nach sind sich auch die Juristen noch nicht ganz im Klaren darüber, wie es in Deutschland nach der Lex Webster weitergeht. Sollte das CAS-Urteil tatsächlich übernommen werden, ist es denkbar, dass ein Rafael van der Vaart im Sommer zu Juventus Turin oder einem anderen Topklub wechselt - und der Hamburger SV nur zwei Jahressalärs, also vier Millionen Euro, für seinen Leistungsträger erhält.

Van der Vaart hatte 2005 einen Fünf-Jahres-Vertrag unterzeichnet und spielt daher schon drei Jahre beim HSV, allerdings ließ der Niederländer durchblicken, dass er nicht unter Berufung auf Artikel 17 gegen die Hamburger klagen werde.

Nach dem Bosman-Urteil bedeutet die Entscheidung der CAS den nächsten Nackenschlag für die Vereine. Das Pendel schlägt noch weiter zugunsten der Spieler und deren Agenten aus, den Klubs bleibt vermutlich nicht viel mehr übrig, als die Spitzenspieler mit kurzfristigen, dafür aber umso höher dotierten Verträgen anzulocken.

Abschließend noch einmal eine Stellungnahme der FIFA: "Die Hände reiben können sich wohl einzig die Spielervermittler, die ihre Klienten, wie im Fall von Webster, gewinnbringend neuen Klubs anbieten können. Für das System ist es verheerend."

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