Nur ein Starnberger Segelklub

Von Andreas Lehner
FIFA, Sitz,
© Imago

München - Es hätte ein ganz normaler Transfer sein können. Andy Webster wechselt von Heart of Midlothian zu Wigan Athletic.

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Eigentlich eine kleine Randerscheinung im Weltfußball. Doch der Wechsel hatte weitrechende Folgen. Webster zog vor den CAS (den obersten Sportgerichtshof), berief sich auf den Artikel 17 des FIFA-Regelwerks und klagte sich aus seinem Vertrag. Von einem neuen Bosman war die Rede (SPOX.com berichtete).

"Ich war verwundert, dass sich der CAS so sehr auf die Seite der Spieler geschlagen hat, als den Argumenten des Vereins zu folgen", sagt Martin Bader gegenüber SPOX.com.

Sturm im Wasserglas

Dennoch sieht der Sportdirektor des 1. FC Nürnberg die aktuelle Diskussion als "Sturm im Wasserglas", denn "das ist jetzt ein Fall, und den Artikel 17 gibt es schon seit langem." Genau seit dem 1. Juli 2005.

Damals nahm die FIFA den Paragraph 17 auf Druck der EU-Kommission in ihr Reglement auf, der besagt, dass Verträge maximal über fünf Jahre geschlossen und die Verträge von Spielern vor dem 28. Lebensjahr nach drei Jahren und älteren Spielern nach zwei Jahren einseitig gekündigt werden dürfen. Das kann der Spieler zwei Wochen nach Saisonende tun.

Die Vereine müssen sich nun mit der veränderten Situation in Vertragsverhandlungen auseinandersetzen, aber Bader sieht die Lage "nicht so dramatisch".

Viel schlimmer ist für ihn die Kurzfristigkeit, mit der die Spieler kündigen können, und die dadurch gefährdete Planungssicherheit.

Die Geister, die die FIFA rief...

Ebenso ärgerlich findet er die Reaktionen der FIFA. Diese ließ in einer Stellungnahme wissen: "Für das System ist dies verheerend. Die Hände reiben können sich wohl einzig die Spielervermittler, die ihre Klienten, wie im Fall von Webster, gewinnbringend neuen Klubs anbieten können." Präsident Sepp Blatter: "Die Entscheidung des CAS schadet dem Fußball."

Dabei beschwert sich die FIFA über Geister, die sie selber rief. "Es ist verwunderlich, dass ausgerechnet die FIFA jetzt aufschreit, die diesen Artikel erlassen hat. Sie hätten ihn halt komplett lassen sollen oder vorher vernünftig formulieren müssen. Aber der Artikel ist ganz schwammig gehalten", meint Bader.

Schwammige Formulierungen

In dieselbe Kerbe schlägt Michael Ballacks Berater und Rechtsanwalt Dr. Michael Becker im Gespräch mit SPOX.com. "Das ist ja das Eigenartige, dass sich die FIFA jetzt beschwert. Die müsste eigentlich am Spielfeldrand stehen und klatschen. Die FIFA hat den Artikel gemacht und der CAS hat ihn jetzt ausgelegt."

Und genau damit sind sie jetzt nicht zufrieden. Der Weltverband muss sich fragen, warum er dieses Fass überhaupt aufgemacht hat und warum er den Artikel so unklar formuliert hat. Denn die EU-Kommission wollte sicher nicht Sonderregelungen für eine gewisse Berufsgruppe.

Außerdem wird mit keinem Wort erwähnt, wie sich die Entschädigungszahlung des ausstehenden Gehalts zusammensetzt. "Es ist nicht geklärt, wie sich so ein Jahresgehalt berechnet. Sind beispielsweise Sonderprämien dabei? Viele Vereine haben ja variable Verträge", sagt Bader.

Handwerklich schlecht gearbeitet

Jurist Becker findet die Ausformulierung ebenfalls an der Grenze. Denn die FIFA hat einen Passus mit aufgenommen, der besagt, dass nationales Arbeitsrecht vorgeht. Ein deutliches Zeichen, dass sich die Herren im Weltverband selbst nicht ganz sicher waren.

"Der CAS zeigt hier jetzt eine arbeitsrechtliche Möglichkeit auf, von der er glaubt, dass sie auf Artikel 17 zurückzuführen ist. Wobei die Schöpfer des Artikel 17 mit dieser Interpretation nicht zufrieden sind. Was im Umkehrschluss heißt, dass sie handwerklich schlecht gearbeitet haben", sagt Becker.

Was erlaubt sich die FIFA?

Dazu kommt, dass sich die FIFA damit in Bereiche einmischt in denen sie eigentlich keine Befugnis hat. Denn immerhin versucht der Fußball-Weltverband hier ins europäische und im konkreten Fall ins deutsche Arbeitsrecht einzugreifen und Recht zu setzen.

Dabei stört Becker besonders, dass es sich bei der FIFA im juristischen Sinne nur um einen gewöhnlichen eingetragenen Verein handelt, der demnach "juristisch nicht mehr Wert besitzt als der Segelklub Starnberg".

"Die Grundsatzfrage ist die: Mit welcher Selbstverständlichkeit glaubt die FIFA im EU-Rechtsraum arbeitsrechtliche Normen einführen zu dürfen? Die FIFA ist ein Verein Schweizer Rechts und nicht befugt als Gesetzgeber in Europa und der Bundesrepublik Deutschland auftreten zu dürfen", so Becker.

Von eigenen Fehlern ablenken

Deshalb glaubt er auch, dass der Artikel 17 bis zur nächsten Transferperiode modifiziert wird, da auch das Grenzalter von 28 Jahren und die Vertragslaufzeit einfach willkürlich gesetzt wurden und keiner juristischen Überprüfung standhalten würden. "Morgen kommt einer und fühlt sich diskriminiert, weil er nur 27 ist", so Becker.

Die FIFA hat zu kurz gedacht, vorschnell gehandelt und unsauber gearbeitet. Kurz: Sie hat sich ein klares Eigentor geschossen. Mit der öffentlichen Empörung will sie nun von ihren eigenen Fehlern ablenken. Viel wichtiger wäre allerdings die schnelle Korrektur, um den Vereinen viel Ärger zu ersparen.

Kein zweiter Bosman

Auch die Spielerberater und Spielergewerkschaften, die sich zum Teil schon die Hände reiben, werden nicht im befürchteten Maße profitieren. "Der Jubel der Spielergewerkschaften könnte dümmlicher nicht sein; die Kurzsicht ist dort offensichtlich Geschäftspolitik. Denn: Es gibt keine wundersame Geldvermehrung. Am Ende wird der gleiche Geldbetrag auf die Spieler verteilt", schreibt der renommierte Sportrechtsexperte Christoph Schickhardt im "Kicker".

"Ich stimme Herrn Schickhardt voll zu", sagt Becker. "Kurzfristig kann es schon sein, dass der ein oder andere davon profitieren wird, aber langfristig ist das keine Lösung."

Einen zweiten Fall Bosman wollten aber weder Bader noch Becker erkennen. "Bosman war eine andere Qualität", sagt der Club-Sportdirektor. Genauso äußert sich auch der Jurist. "Bei Bosman hat der EuGH eine Verletzung der Grundrechte festgestellt. Da die freie Wahl des Arbeitsplatzes verweigert wurde. Man wollte eine Ungleichbehandlung von Fußballern gegenüber anderen Arbeitnehmern verhindern. Hier ist das genau anders rum."