Kein Verfahren gegen Hamilton in der Schweiz

SID
Lewis Hamilton kann beruhigt sein: Gegen ihn wird kein Verfahren eingeleitet
© Getty

Die Genfer Justiz hat ein Verfahren gegen Formel-1-Pilot Lewis Hamilton eingestellt, wonach ihm wegen seines Fahrstils in der Schweiz der Führerschein entzogen werden sollte.

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Die Genfer Justiz hat ein Verfahren gegen den früheren Formel-1-Weltmeister und aktuellen WM-Spitzenreiter Lewis Hamilton eingestellt.

Die Schweizer Straßenopfer-Stiftung RoadCross hatte den in Vesenaz wohnhaften Briten angezeigt und gefordert, dass ihm wegen seines Fahrstils auf Schweizer Straßen der Fahrausweis entzogen werde. Die Anzeige, die RoadCross am 23. Juni eingereicht hatte, richtete sich auch gegen Hamiltons Freundin Nicole Scherzinger.

Grund für die Anzeige waren Zitate von Scherzinger in der britischen Boulevardzeitung "The Sun". "Wir würden aus der Schweiz ausgewiesen, wenn bekannt würde, wie schnell wir hier schon gefahren sind", heißt es in dem Artikel. Die Popsängerin hatte dabei auch angegeben, den Wagen mit den Knien zu steuern und sich während der Fahrt zu schminken.

In den Augen von RoadCross sollten bekannte Persönlichkeiten sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und im Straßenverkehr ein beispielhaftes Verhalten an den Tag legen. Der Genfer Justiz war die Beweislage jedoch zu dünn, um den Fall zu verfolgen.

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