DEB erwägt Klage vor CAS

SID
DEB prüft mögliche Klage gegen DEL vor CAS
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Um die Aufstiegsregelung in die DEL zu klären, prüft der DEB die Möglichkeit, den CAS einzuschalten. Der Kooperationsvertrag zwischen DEB, DEL und 2. Liga läuft im Sommer aus.

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Der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) will die Aufstiegsregelung in der Deutschen Eishockey Liga (DEL) möglicherweise vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS klären lassen. "Der DEB hat noch keine Klage eingereicht. Wir haben bisher lediglich eine Kanzlei beauftragt, die die rechtlichen Möglichkeiten prüft", sagte DEB-Präsident Uwe Harnos der Fachzeitschrift Eishockey News: "Der Kooperationsvertrag sieht allerdings vor, bei strittigen Fragen den CAS anzurufen."

Der Vertrag zwischen DEB, DEL und der Eishockeyspielbetriebsgesellschaft (ESBG), in der die 2. Liga organisiert ist, läuft in diesem Sommer aus. Darin ist unter anderem auch die Aufstiegsfrage geregelt. Momentan gibt es keinen direkten sportlichen Aufsteiger. Die infrage kommenden Mannschaften müssen darüber hinaus auch bestimmte wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfüllen, um in die DEL aufzusteigen.

Nach Aussage Harnos' hätten Gespräche mit der DEL ergeben, dass ein "großes Interesse besteht, diese Frage vor einem neutralen Gericht klären zu lassen".

Ähnlich äußerte sich auch der DEL-Aufsichtsratsvorsitzende Jürgen Arnold: "Es geht darum festzustellen, inwieweit der auslaufende Kooperationsvertrag auch noch für einen Aufnahmeanspruch eines wirtschaftlich qualifizierten Meisters der 2. Bundesliga in die DEL kommende Saison fortwirkt."

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