Landgericht weist DEL-Widersprüche zurück

SID
Keeper Adam Hauser und die Kassel Huskies dürfen weiterhin auf den DEL-Verbleib hoffen
© Imago

Im Fall Kassel hat die DEL vor dem Landgericht Köln einen Rückschlag erlitten. Zwei Widersprüche der DEL gegen Einstweillige Verfügungen wies das Gericht zurück.

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Etappensieg für die Kassel Huskies im Kampf um den Verbleib in der Deutschen Eishockey Liga: Das Landgericht Köln wies am Dienstagvormittag zwei Widersprüche der DEL gegen Einstweilige Verfügungen des Gerichts zurück.

Mit diesen Verfügungen hatten die Richter zumindest vorerst verhindert, dass die Huskies wegen Insolvenzeröffnung aus der DEL ausgeschlossen werden sowie eine Lizenzkündigung erhalten.

DEL legt Berufung ein

Gegen die aktuelle Entscheidung des Landgerichts Köln wird die DEL nun umgehend Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.

"Auch in diesen beiden Entscheidungen hat das Landgericht Köln nicht darüber entschieden, ob die Kassel Huskies dauerhaft in der DEL verbleiben bzw. dauerhaft am Spielbetrieb teilnehmen können", sagte der von der DEL beauftragte Anwalt Matthias Koch.

"Vorläufige Entscheidungen"

Koch weiter: "Ferner handelt es sich auch hier lediglich um vorläufige Entscheidungen, gegen die die DEL wie angekündigt sofort Berufung einlegen wird. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts ist noch vor Saisonbeginn denkbar."

Die DEL hatte in der vergangenen Woche den vorläufigen Spielplan für die kommende Saison veröffentlicht und dabei auch zwangsweise die um die Lizenz kämpfenden Kassel Huskies berücksichtigt. Die 17. DEL-Saison beginnt am 3. September.

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