Teilerfolg für Busch gegen seine Dopingsperre

SID
Florian Busch kämpft gegen seine Dopingsperre
© Getty

Ein Schweizer Bundesgericht hat die Zwei-Jahres-Sperre für Nationalspieler Florian Busch vorerst ausgesetzt. Der CAS und die WADA sollen bis 31. August Stellung nehmen.

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Im juristischen Tauziehen um die Zwei-Jahres-Sperre für Nationalspieler Florian Busch haben die Anwälte des Berliners einen Teilerfolg verbucht.

Das Schweizer Bundesgericht, bei dem die Busch-Seite Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Internationalen Sportgerichtshofes CAS eingelegt hatte, forderte CAS und Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) bis 31. August zu Stellungnahmen auf. Bis zum Ablauf dieser Frist sei die Vollziehung der Strafe zu unterbleiben, teilte das Gericht mit.

Engelbrecht: "Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung"

"Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung", sagte Busch-Anwalt Georg Engelbrecht. Damit kann die Deutsche Eishockey Liga (DEL) dem Lizenzantrag des Profis der Berliner Eisbären für die im September beginnende Saison stattgeben.

Der CAS hatte Busch wegen Verstoßes gegen Dopingrichtlinien bis zum 21. Februar 2011 sowohl für internationale als auch nationale Spiele gesperrt.

Busch hatte am 6. März 2008 eine Dopingkontrolle zunächst verweigert und erst später nachgeholt. Die Probe war negativ.

Busch gibt Kampf gegen seine Sperre nicht auf