Zukunft von Busch weiter offen

SID
Florian Busch wechselte 2002 von Adler Mannheim zu den Eisbären Berlin
© Getty

Die Zukunft von Eishockey-Nationalspieler Florian Busch ist trotz der vom CAS verhängten Zwei-Jahres-Sperre offen. Noch ist unklar, ob die DEL die Strafe übernimmt.

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Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat ein drastisches Urteil gefällt, doch der Fall Florian Busch wird wohl ein juristisches Nachspiel haben und das deutsche Eishockey noch weitere Monate in Atem halten.

Während sich die Deutsche Eishockey Liga (DEL), der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) und Buschs Klub Eisbären Berlin angesichts der komplizierten Rechtslage mit Spekulationen über mögliche Konsequenzen am Mittwoch noch zurückhielten, kündigte Buschs Anwalt Georg Engelbrecht im Notfall den Gang vor ein Zivilgericht an.

Sollte die DEL die vom CAS für nationale und internationale Spiele ausgerufene Zweijahressperre wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Dopingrichtlinien bis zum 21. Februar 2011 (Mitternacht) übernehmen, "werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten, die uns zur Verfügung stehen", sagte Engelbrecht.

Busch verweigerte zunächst Dopingkontrolle

Dies würde konkret ein Aufhebungsverfahren vor dem örtlich zuständigen Oberlandesgericht bedeuten. Dafür aber müsse zunächst die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) einen Vollstreckbarkeitsantrag stellen, sollte sie ein Interesse an einer nationalen Sperre haben, sagte der Hamburger Rechtsanwalt

"Ein internationaler Schiedsspruch hat national nur dann eine rechtliche Wirkung, wenn er von einem nationalen Gericht für vollstreckbar erklärt worden ist", so Engelbrecht.

Busch hatte am 6. März 2008 eine Dopingkontrolle zunächst verweigert und erst später nachgeholt, war vom DEB aber dafür nicht gesperrt worden.

Engelbrecht sieht gute Chancen für Busch

Engelbrecht, der selbst CAS-Richter ist, sieht gute Chancen auf einen Erfolg im juristischen Tauziehen, das nun schon 14 Monate andauert: "Ich gehe davon aus, dass Florian Busch in der kommenden Saison in der DEL spielen wird."

Dafür muss Busch über seinen Klub eine Spielerlizenz beantragen, über die dann die DEL entscheidet. "Wir werden uns erst in aller Ruhe durch das Urteil wühlen und gegebenenfalls externen Rat einholen. Danach werden wir sehen, ob es Ansatzpunkte gibt, dass die Sperre auch für die DEL gilt", sagte DEL-Geschäftsführer Gernot Tripcke.

Ob die Berliner einen Lizenzantrag für Busch stellen und somit einen Rechtsstreit heraufbeschwören, der die ganze Liga lähmen könnte, ist offen. Eine Vertragsauflösung scheint der Angreifer jedoch nicht befürchten zu müssen.

Lee: "Eine Kündigung ist momentan kein Thema"

"Eine Kündigung ist momentan kein Thema. Die Frage ist jetzt erst einmal, wie wir aus diesem juristischen Albtraum herauskommen", sagte Eisbären-Manager Peter John Lee, der kurz mit Busch gesprochen hat: "Er ist geschockt. Aber wir stehen weiter zu ihm."

Michael Vesper, Generaldirektor des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), hofft derweil auf eine abschreckende Wirkung.

"Das ist ein sehr hartes Urteil, das aber den WADA-Regeln entspricht. Ich hoffe, dass das Abmeldeverfahren jetzt noch ernster genommen wird", sagte Vesper. Beim DEB habe sich bereits ein Umdenken eingestellt: "Der DEB ist vom Saulus zum Paulus geworden."

Politischer Druck nach der WM groß

DEB-Präsident Uwe Harnos sagte, der Verband werde die internationale Sperre übernehmen, sofern der Weltverband IIHF keinen Einspruch einlege.

Ohnehin sei geplant gewesen, Busch bis nach der Heim-WM im kommenden Jahr nicht mehr für die Nationalmannschaft zu nominieren. "Der politische Druck war nach der WM 2008 in Kanada zu groß", erklärte Harnos.

Dort war Busch trotz der bereits bestehenden Streitigkeiten mit der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) aufgelaufen und hatte damals eine Athletenvereinbarung unterschrieben, sich den Dopingbestimmungen der WADA sowie der CAS-Gerichtsbarkeit zu unterwerfen. Dadurch war eine Rechtsgrundlage für das Urteil im Verfahren WADA gegen IIHF gegeben.

Diese hatte im angehängten Verfahren der WADA gegen den DEB in der gleichen Sache gefehlt, da der NADA-Code damals noch nicht im Regelwerk implementiert war. Die Klage wurde vom CAS abgewiesen.

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