Geleaktes Video von Mannschaftstraining: Bundesliga leitet Verfahren gegen LASK ein

Von SPOX Österreich
Samuel Tetteh (LASK) im Training.
© GEPA

Wie die Bundesliga am Donnerstagnachmittag bestätigte, leitete der Senat 1 ein Verfahren gegen Tabellenführer LASK ein. Der Bundesliga wurden nur einen Tag nach der Festlegung eines Termins für den Meisterschafts-Neustart mehrere Videos übermittelt, die eine Trainingseinheit des LASK zeigen.

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"In den Videos ist entgegen des Beschlusses der Tipico Bundesligisten vom 16.04.2020 (Aufnahme von Kleingruppentraining, sobald behördlich zugelassen) die Abwicklung eines regulären Mannschaftstrainings zu sehen, welches erst kürzlich stattgefunden haben soll", so die Bundesliga in einer Aussendung.

Auf Basis dieser Indizien wurde vom Vorstand ein Verfahren beim zuständigen Senat 1 wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Grundgedanken des Fairplay eingeleitet und der Klub zur Stellungnahme aufgefordert.

Der Strafrahmen reicht laut Paragraf 111a der ÖFB-Rechtspflegeordnung von einer Ermahnung über eine Geldstrafe und Punkteabzüge bis zu einem Zwangsabstieg und einem Ausschluss aus dem ÖFB.

Die Vorarlberger Nachrichten haben das Video auf YouTube veröffentlicht.

Bundesliga will rasche Aufklärung

"Aufgrund der Vorbildwirkung des Fußballs, insbesondere in der aktuellen Situation, und zur Wahrung der sportlichen Integrität gilt es, den Sachverhalt rasch und vollständig aufzuklären", kündigte die Bundesliga an.

Nur wenige Momente zuvor veröffentlichte der LASK ein Statement, dass am Mittwoch in den frühen Morgenstunden in das Areal der Raiffeisen-Arena eingebrochen und rechtswidrig Überwachungskameras installiert wurden. Der LASK äußerte den Verdacht der "Wirtschaftsspionage".

LASK gefährdet Bundesliga-Fortführung

Erst am Montag wurde bekannt, dass die Polizei dem LASK einen Besuch beim Training abstattete. Ein "besorgter" Anrufer habe den Verdacht gehegt, die Linzer hielten den vorgeschriebenen Abstand und die maximale Personenanzahl nicht ein.

In der gemeinsam formulierten Aussendung der übrigens elf Vereine war zu lesen, dass durch die Videos die "seit Tagen bestehende Gerüchte rund um ein Mannschaftstraining der Oberösterreicher bestätigt" worden seien.

Außerdem schrieben die Bundesligisten: "Durch dieses rechtswidrige Verhalten werden die enormen Bemühungen der Bundesliga und ihrer Klubs, die Gesundheit aller am Bundesliga-Fußball Beteiligten sicherzustellen, ad absurdum geführt. Das eigentlich gemeinsam ausgearbeitete und einstimmig von allen Klubs angenommene Präventionskonzept wurde dadurch mutwillig hintergangen. Zudem leitet sich daraus auch ein klarer Wettbewerbsvorteil des LASK gegenüber den anderen Klubs der Tipico Bundesliga ab, der so nicht zu akzeptieren ist."

Die einzelnen Statements der Bundesliga-Klubs gibt es hier:

Bundesliga: 2. Juni geplanter Termin für Neustart

Die Ereignisse vom Donnerstag kommen für die Liga zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Erst am Mittwoch war nach zähem Ringen die Verordnung des Gesundheitsministeriums veröffentlicht worden, wonach die Oberhaus-Vereine ab Freitag das Mannschaftstraining aufnehmen und in weiterer Folge auch die Meisterschaft fortsetzen dürfen.

Daraufhin hatte die Liga ebenfalls am Mittwoch den 2. Juni als Neustart festgelegt, das Cup-Finale zwischen Red Bull Salzburg und Austria Lustenau wurde mit 29. Mai fixiert. Die bisher letzten Bundesliga-Partien fanden am 8. März statt.

Während der Corona-Pause zählte der LASK zu jenen Clubs, die sich kritisch zu einer möglichen Fortsetzung äußerten. Erst vor wenigen Tagen erfolgte ein öffentlich verkündeter Meinungsumschwung. Inzwischen meldeten sich die Linzer zur Causa zu Wort.

LASK-Verstöße gegen die FairPlay-Regeln: Mögliche Sanktionen

Der maßgebliche Paragraf 111a der ÖFB-Rechtspflegeordnung ("Verletzung des Fair-Play-Gedankens") sieht im Falle einer Verurteilung folgende Sanktionsmöglichkeiten vor:

a) Ermahnung

b) Sperre von 1 bis 12 Pflichtspielen

c) Funktionssperre von einem Monat bis einem Jahr

d) Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro

e) Austragung eines oder mehrerer Spiele unter Ausschluss eines Teiles oder der gesamten Öffentlichkeit

f) Abzug von Punkten

g) Wettbewerbsausschluss

h) Zwangsabstieg

i) Ausschluss aus dem Verband

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